I. Allgemeines

 

 

 

1.    Die Nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

 

 

2.    Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten, Fachabzüge, Videos).

 

 

 

3.    Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und  -gestaltung ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe des Werks eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen!

 

 

 

4.    Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

 

 

 

 

 

II. Urheberrecht

 

 

 

       1.  Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

 

 

       2. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden zur Bildgestaltung begründen kein Miturheberrecht.

 

 

 

       3.  Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

 

 

 

       4.   Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

 

 

 

        5. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

 

 

 

        6.    Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin an den Auftraggeber über.

   

7.   Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin sind insofern nicht zulässig. Dazu zählen Veränderungen und Weiterbearbeitung des Bildmaterials durch z.B. Fotobeschnitt, Composing, Montage, Veränderung des Bildlooks oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes  Bei der Verwendung des Lichtbildes (auch in Online-Medien wie Facebook, Twitter, Instagram etc.) kann die Fotografin, soweit nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

 

 

 

       9.  Alle von der Fotografin gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der erstellten Fotografien bedarf jeweils der ausdrücklichen Genehmigung der Fotografin. Fotografien dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung: „Foto: Amelie Ehlers Fotografie“ abgedruckt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

 

       Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

 

 

       11.  Das Speichern und/oder die Verwendung von Fotos (z.B. aus einer Vorschaugalerie) welche die Fotografin dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, ist ausdrücklich verboten und gilt als Diebstahl.

 

 

 

       12. Nutzt der Auftraggeber dennoch ohne schriftliche Genehmigung der Fotografin die Fotos, verpflichtet er sich zum Kauf der Originaldatei des Bildes. Bei Missbrauch entstehen Kosten in Höhe des aktuellen Nutzungshonorars.   

 

 

 

       13. Die Original-Daten (unbearbeitete RAW-Dateien) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der RAW-Dateien an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

 

 

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

 

    

       1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Nach § 19 UStG wird auf die Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

 

 

 

       2.  Die Kosten für das gebuchte Shooting-Paket sind grundsätzlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vor dem Shooting zu zahlen. Die Kosten für zusätzlich gewünschte Fotoprodukte sind bei Übergabe in bar oder auf Rechnung zu zahlen. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

 

 

 

       3.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin und dürfen weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden.

 

 

 

 

 

IV. Leistung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

 

 

       1. Die Entscheidung welche Bilder aus dem Shooting zur Einsicht herausgegeben werden entscheidet die Fotografin. Dem Auftraggeber wird eine Online-Galerie zur Verfügung      gestellt . In der Regel erfolgt die Auslieferung der Lichtbilder an den Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach dem Shooting-Termin.

 

 

 

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nach

    Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der

Fotografin , sofern ein Pauschalpreis vereinbart wurde, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder

Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch

Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

 

 

4.  Wünscht der Auftraggeber den Postversand seiner Lichtbilder, hat er, soweit nichts anderes vereinbart ist, den Mehrwert für Porto und Verpackung entsprechend zu zahlen.

 

 

 

5. Der Auftraggeber hat das Recht einen Aufnahmetermin abzusagen oder zu kündigen.

Kündigt er, so ist die Fotografin berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höhere Gewalt)

verhindert und kann er den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei

wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 € Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.

 

 

 

5a.         Eine besondere Regelung tritt bei Hochzeiten ein: Sollte der Auftraggeber – nach schriftlicher Auftragserteilung, den Aufnahmetermin kündigen (eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich), so gilt folgendes:

 

-       Kündigung des Vertrages bis 3 Monate vor dem geplanten Aufnahmetermin: 20% des vereinbarten Honorars (gem. Auftragsbestätigung) sind sofort fällig.

 

-       Kündigung des Vertrages bis 2 Monate vor dem geplanten Aufnahmetermin: 40% des vereinbarten Honorars (gem. Auftragsbestätigung) sind sofort fällig.

 

-       Kündigung des Vertrages bis 1 Monate vor dem geplanten Aufnahmetermin: 50% des vereinbarten Honorars (gem. Auftragsbestätigung) sind sofort fällig.

 

-       Kündigung des Vertrages binnen 4 Wochen vor dem geplanten Aufnahmetermin: 75% des vereinbarten Honorars (gem. Auftragsbestätigung) sind sofort fällig.

 

 

 

6.  Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins durch den Auftraggeber nicht erstattet.

 

 

 

7.  Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigem Grund (Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu

verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon umgehend in Kenntnis gesetzt. Bei Terminen die keinen Aufschub ermöglichen (Hochzeiten, Familienfeiern etc.) bemüht sich die

Fotografin ausdrücklich um Ersatz. Allerdings hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz.

 

 

 

8.  Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung der Fotografin ausdrücklich an. Reklamationen zur Bildauffassung, der künstlerisch-

technischen Gestaltung oder zum Set-Aufbau sind ausgeschlossen, sofern sie nicht sofort während des Shootings geäußert werden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach

einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten hierfür zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.   

 

 

 

9.  Reklamationen gleich welcher Art, müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei der Fotografin eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen!

 

 

 

10.  Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann die Fotografin keine Haftung für die Qualität der

Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

 

 

 

11.  Die Fotografin benötigt Referenzen, die zur Eigenwerbung (z.B. Flyer, Internetpräsenz, Facebook, etc.) veröffentlicht werden. Eine solche Veröffentlichung erfolgt, soweit nicht

anders vereinbart, nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber und erst nachdem dieser die Lichtbilder in vereinbarter Form erhalten hat.

 

 

 

12.  Sind Bilder durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung frei gegeben worden, muss ein nachträgliches Widerrufsrecht von Fotografen nicht eingeräumt werden. Sollte die

Fotografin einem Widerruf dennoch zustimmen, so ist eine Entschädigung in Höhe von 150,00 € zu zahlen, sofern durch das Widerrufsrecht Veröffentlichungen betroffen sind, die

in Printmedien (Visitenkarten, Flyer, etc.) verwendet wurden. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.    

 

 

 

V. Haftung

 

 

 

       1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

       2.   Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach 2 Jahren seit Beendigung des Auftrages zu vernichten.

 

 

 

       3.   Die Aufbewahrung digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrages und erfolgt demnach ohne Gewähr.

 

 

 

       4.   Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Sie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.

 

 

 

       5.   Die Fotografin ist berechtigt Fremdlabore zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

 

 

       6.   Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

 

 

VI. Nebenpflichten

 

 

 

       1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

 

 

       2.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers.

 

 

 

 

VII. Sonstiges

 

 

 

       1. Die Fotografin ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerische-technischen Gestaltung frei.

 

 

 

       2.   Dem Auftraggeber ist die Bildsprache der Fotografin durch Referenzen bekannt, d.h. zum Beispiel Außenaufnahmen nur mit natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bildbereiche sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100% den tatsächlich gewesenen Farben, etc. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

 

 

       3. Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Auftraggebers oder durch Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.

 

 

 

 

VIII. Datenschutz

 

 

 

       1.  Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

 

IX. Schlussbestimmungen

 

 

1.  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem  Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind   beide Vertragsparteien  Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz  des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

 

 

 

X. Salvatorische Klausel

 

 

 

       1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

 

 

 

 

Mit der Buchung eines Termins erkennen Sie die AGB an.

 

 

 

  Stand 2017

 

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